Aino Pfeifentabak 65g ist eine innovative Option für Shisha-Liebhaber. Dieser Tabak basiert auf dem Konzept des Dry Base Tobacco und ermöglicht es, den Tabak individuell mit Glycerin zu vermischen. Die bisherigen 200g Dosen sind jetzt in praktischen 65g Packungen erhältlich, perfekt für die Zubereitung deines persönlichen Rauchgenusses.
Aino überzeugt nicht nur durch sein Konzept, sondern auch durch eine Vielzahl von Geschmacksrichtungen. Von erfrischendem Black Eye über tropisches Caribbean Blue bis hin zu süßem Malino – Aino bietet eine breite Palette, die jeden Geschmack trifft. Diese Geschmacksrichtungen sind sorgfältig ausgewählt und kombiniert, um ein unvergleichliches Raucherlebnis zu garantieren.
Hinter jedem Aino Pfeifentabak steht die Expertise von Shanti, einem Namen, der in der Shisha-Welt für Qualität und Innovation bekannt ist. Die Auswahl der besten Tabakblätter und die präzise Produktion gewährleisten einen Tabak von herausragender Qualität. Durch die feine Schnitttechnik des Tabaks wird eine optimale Hitzeverteilung und beeindruckende Rauchentwicklung gewährleistet.
Die Möglichkeit, den Aino Pfeifentabak nach eigenem Geschmack mit Glycerin zu mischen, eröffnet eine neue Dimension des Shisha-Rauchens. Dieser Ansatz ermöglicht es dir, die Intensität und Feuchtigkeit des Tabaks selbst zu bestimmen, was Aino besonders für experimentierfreudige Raucher attraktiv macht. Bitte beachte, dass für die Herstellung von Shisha-Tabak speziell versteuertes Glycerin verwendet werden muss, da andere Arten gesetzlich verboten sind. Das Mischen und Herstellen außerhalb eines Steuerlagers ist gemäß aktuellem Gesetz illegal und der produzierte Tabak muss sofort nachversteuert werden.
Aino Shisha Pfeifentabak 65g bietet Qualität und Geschmack für einzigartigen Genuss!
Hinweis:
Hierbei handelt es sich nicht um rauchfertigen Wasserpfeifentabak, da kein Glycerin enthalten ist!
Rechtslage für Shisha Tabak zum selber mischen
Wenn du Tabak und Glycerin selbst mischst, stellst du Wasserpfeifentabak her, ohne die erforderliche Genehmigung als Steuerlagerinhaber gemäß § 6 TabStG zu besitzen. Das bedeutet, du musst gemäß § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abgeben.