Shisha Tabak ohne Glycerin

Wenn du dir eine neuen Shisha Tabak kaufst, musst du darauf achten, wie viel Gramm Tabak du kaufst. Denn je nachdem, wie viel Tabak du hast, musst du die entsprechende Menge an Glycerin in die Shisha Dose füllen. Es ist wichtig, hierbei die richtigen Proportionen zu beachten. Aber das ist gar nicht so schwer! Du kannst einfach die genaue Anleitung befolgen und sicherstellen, dass deine Shisha perfekt funktioniert. Indem du das richtige Verhältnis von Tabak zu Glycerin verwendest, wirst du ein optimales Raucherlebnis genießen können.!

Wir nehmen das Beispiel von Mixto

So einfach funktioniert´s:

Mixto Zubereitung

Glycerin ergänzen

135 g Glycerin (110ml) abwiegen und in die Tabakdose gießen.

Mixto Zubereitung

Umrühren

Unser bestes Ergebnis erzielen wir, wenn der Shisha-Tabak 24 Stunden lang einwirken kann und somit sein volles Aroma entfaltet. Jedoch ist es auch möglich, den Tabakrauch nach einer gründlichen Durchmischung bereits nach 10 Minuten zu genießen.

Mixto Zubereitung

Fertig!

Fertig! Der Tabak ist rauchfertig & bereit, dich in seine intensive Geschmackswelt zu entführen.

Rechtslage für Shisha Tabak zum selber mischen Wenn du Tabak und Glycerin selbst mischst

Stellst du Wasserpfeifentabak her, ohne die erforderliche Genehmigung als Steuerlagerinhaber gemäß § 6 TabStG zu besitzen. Das bedeutet, du musst gemäß § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abgeben.

 

Wir nehmen das Beispiel von Mixto

So einfach funktioniert´s:

Mixto Zubereitung

Glycerin ergänzen

135 g Glycerin (110ml) abwiegen und in die Tabakdose gießen.

Mixto Zubereitung

Umrühren

Unser bestes Ergebnis erzielen wir, wenn der Shisha-Tabak 24 Stunden lang einwirken kann und somit sein volles Aroma entfaltet. Jedoch ist es auch möglich, den Tabakrauch nach einer gründlichen Durchmischung bereits nach 10 Minuten zu genießen.

Mixto Zubereitung

Fertig!

Fertig! Der Tabak ist rauchfertig & bereit, dich in seine intensive Geschmackswelt zu entführen.

Rechtslage für Shisha Tabak zum selber mischen Wenn du Tabak und Glycerin selbst mischst

Stellst du Wasserpfeifentabak her, ohne die erforderliche Genehmigung als Steuerlagerinhaber gemäß § 6 TabStG zu besitzen. Das bedeutet, du musst gemäß § 17 Abs. 3 TabStG unverzüglich eine Steuererklärung abgeben.

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